Der Vorstand des BVDD als Jury hat auf seiner Tagung in Lünen entschieden. Die Vorlage von Vanessa Hüdepohl wird das Trägerplakat zur Euro-Melanomawoche vom 3. bis 8. Mai 2010 darstellen.
Platz 2 belegte Alice Reinbold vom Berufskolleg für Grafik-Design in Lahr. Ihr Plakat zeigt Kinder am Strand, sie spielen im langen Schatten einer Tube Sonnencreme „Vorsorge kann mehr bewirken, als man denkt…“ lautet ihr Slogan. Den dritten Preis teilte der Vorstand des Berufsverbandes als Jury wegen der großen Zahl an attraktiven Einsendungen gleich dreifach: Tobias Becker, Icking, motiviert in seinem Plakat mit der Frage „Liegt Hautkrebs in ihrer Familie“ zu einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Lukas Dörflinger, Lahr, rückt einen Leberfleck in Nähe des Bauchnabels in den Fokus und stellt eine Frage, die wohl viele bei der Selbstinspektion ihrer Haut haben werden: „Harmlos?“ Der gemeinsame Beitrag von Josy Jones und Johanna Kopatz warnen: „Es sind nicht immer nur die Anderen“, um den Betrachter zur Teilnahme an einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung zu bewegen.
Insgesamt erhielt der BVDD auf seine Ausschreibung rund 90 Beiträge von 66 Einsendern. 19 Kandidatinnen und Kandidaten kamen in die engere Auswahl. Es bewarben sich Nachwuchsdesignerinnen und Designer bis zum 25. Lebensjahr aus ganz Deutschland, aber auch aus Österreich.
Wegen der großen Zahl qualitativ hochwertiger Beiträge erhöhte der Vorstand des BVDD den Preisfonds von zunächst geplanten 2.500 Euro auf 4.000 Euro. Der erste Preis ist mit 1.500 Euro datiert, der zweite mit 1.000 Euro. Die drei Drittplatzierten erhalten je 500 Euro. Darüber hinaus werden Vanessa Hüdepohl und Alice Reinbold ihr Konzept bei der Auftaktpressekonferenz zur Euro-Melanomawoche 2010 – voraussichtlich am 23. April – in Berlin vorstellen können.
Im Rahmen der europaweiten Kampagne wollen die deutschen Hautärzte die Rate der Teilnehmer an einer gesetzlichen Hautkrebsfrüherkennung deutlich steigern. Allein im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind 44 Millionen Bundesbürger ab dem 35. Lebensjahr berechtigt, ein Hautkrebsscreening auf Chipkarte in Anspruch zu nehmen.
Quelle: BVDD
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