Nahrungsmittel-Allergiker, die Grundsicherung nach Hartz IV beziehen und deren Erkrankung eine aufwendigere Ernährung erfordert, können nach dem Härtefall-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf mehr Geld hoffen. „Die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwendige Ernährung ist auch bei einer Lebensmittelunverträglichkeit denkbar“, heißt es in einem Schreiben des Arbeitsministeriums auf eine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping (Die Linke). Über die Gewährung des Zuschlags zum Regelsatz sei nach Einzelfallprüfung unter Einbeziehung des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit zu entscheiden, heißt es in dem von der „Süddeutschen Zeitung“ zitierten Schreiben.

Quelle: BVDD