Hautärztinnen und Hautärzten steht eine breite Palette industriell gefertigter Salben, Cremes und Gels zur Behandlung von Hauterkrankungen zur Verfügung. Annähernd die Hälfte aller verordnten „Externa“ – so der Fachbegriff für Salben und Cremes zur äußerlichen Behandlung von Hauterkrankungen – werden heute jedoch immer noch in der Apotheke von Hand „frisch zubereitet“ und auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten.
„Die individuelle Magistralrezeptur ist unverzichtbarer Bestandteil einer hochwertigen äußeren Therapie von Hauterkrankungen. Besonders Patienten, die Inhaltsstoffe industriell gefertigter Fertigarzneimittel nicht vertragen, profitieren erheblich davon, kann doch bei der Herstellung in der Apotheke auf die Inhaltsstoffe verzichtet werden, die zu Unverträglichkeitsreaktionen bei dem einzelnen Patienten führen“, erläutert Dr. Klaus Gerecht vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), warum das reiche Spektrum pharmazeutischer Fertigprodukte den rund 3.000 Dermatologinnen und Dermatologen in Deutschland nicht genügt.
„Gerade bei der weit verbreiteten Neurodermitis kommt es häufiger zu Kontaktsensibilisierungen. So kann es durch die Anwendung von Fertigtherapeutika dazu kommen, dass Patienten auf bestimmte Inhaltsstoffe allergisch reagieren und durch häufige Anwendung des Medikaments zu Allergikern werden und der Patient das Fertigprodukt gar nicht mehr anwenden kann“, so der BVDD-Experte für dermatologische Rezepturen.
„Eine individuelle Feinabstimmung der Rezeptur ist bei quasi allen Hautkrankheiten möglich“, so der in Kempen niedergelassene Dermatologe. Die für den einzelnen Patienten unverträglichen Salbengrundlagen oder Konservierungsstoffe finden bei der Herstellung in der Apotheke keine Anwendung, sondern werden durch individuell verträgliche Komponenten ersetzt oder es wird ganz auf sie verzichtet – zum Wohle des Patienten.
Wer diese Therapeutika als ‚Quacksalberei‘ diskreditiert, muss sich eines Besseren belehren lassen. Grundsätzlich dürfen nur mit einem Prüfzertifikat oder mit apothekeneigener Qualitätsdokumentation hergestellte Stoffe und Zubereitungen in Rezepturen verschrieben, verarbeitet und in Verkehr gebracht werden.
Wie kaum eine andere Fachgruppe erhalten Dermatologen im Rahmen ihrer Facharztausbildung vertiefte Kenntnisse über die Zusammensetzung von äußerlich anzuwendenden Therapeutika und deren Wirkung. „Was pharmazeutische Qualität und Nutzen-Risiko-Bewertung anbetrifft, werden Hautärzte und Apotheker ihrer Verantwortung gegenüber den Patienten bei dermatologischen Magistralrezepturen in besonderer Weise gerecht, indem sie sich an aktuellen Prinzipien orientieren und umsetzen“, betont Gerecht.
Und noch ein Argument führt Gerecht für die Magistralrezeptur ins Feld: Sie ist häufig deutlich preisgünstiger als ein Fertigpräparat.
Quelle: BVDD
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