Ärztliche Leistungen oder Medikamente aus eigener Tasche bezahlen – das erhitzt viele Gemüter. „Geldmacherei“, kritisieren die einen. „Unverzichtbar, um Lücken in der Kassenmedizin zu füllen“, betonen die anderen. Welchen Stellenwert haben Selbstzahlerleistungen tatsächlich für eine gute Gesundheitsversorgung?
Mit der Übernahme der Behandlung verpflichtet sich ein Arzt zu einer gewissenhaften Versorgung seines Patienten. Eine aus ärztlicher Sicht optimale Medizin geht jedoch in vielen Fällen über das hinaus, was die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen.
Die Gesetzlichde Krankenversicherung ist zum sparsamen Umgang mit den Mitteln der Beitragszahler verpflichtet. Sie übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Versorgung nur dann, wenn sie wirtschaftlich erbracht und das ausreichende Maß nicht übersteigt. So steht es im Gesetz.
Eine nicht nur ausreichende, sondern optimale Versorgung bedarf heute nicht selten Leistungen, die leider selbst bezahlt werden müssen. „Der wissenschaftliche Fortschritt bildet sich längst nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen ab“, betont Dr. Klaus Fritz, Hautarzt in Landau und Generalsekretär des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD). „Innovationen, deren Nutzen wissenschaftlich erwiesen ist, werden oft erst mit langer Verzögerung in die Kostenerstattung aufgenommen“, kritisiert auch Dr. Dirk Meyer-Rogge, Hautarzt in Karlsruhe. Ein Beispiel ist das Hautkrebsscreening, das erst 2008 nicht zuletzt dank des Engagements des BVDD als außerbudgetäre Kassenleistung durchgesetzt werden konnte. Für Patienten unter 35 werden die Kosten allerdings nur von manchen Kassen getragen.
Für die Balneo-Phototherapie musste der BVDD erst eigene Studiendaten vorlegen, bis die Kosten zumindest für Patienten mit Schuppenflechte (Psoriasis) übernommen wurden. Bei Neurodermitis (atopische Dermatitis) dagegen ist eine Lichttherapie wie die UV-A Behandlung bislang nicht als Leistung der gesetzlichen Kassen erbringbar. Das gilt auch für die innovative Behandlung von Erkrankungen wie Psoriasis mit dem medizinischen Laser. Die Kosten werden von den gesetzlichen Kassen nicht getragen werden, obwohl der Nutzen wissenschaftlich belegt ist.
Gleichzeitig wird so manche bewährte Leistung aus der Kassenversorgung gestrichen. So müssen beispielsweise Patienten mit Neurodermitis, die älter als zwölf Jahre alt sind, nicht verschreibungspflichtige Hautpflegeprodukte selbst bei schweren Krankheitsschüben bezahlen – obwohl eine intensive Pflege selbstverständlich auch bei älteren Kindern und Erwachsenen unerlässlich ist – auch in erscheinungsfreien Zeiten, um den Hautzustand möglichst lange stabil zu halten, und entzündungshemmende Medikamente zu sparen.
„Auch die manuell-physikalische Aknetoilette, die eine kurative Behandlung wirkungsvoll ergänzen und optimieren kann, ist in dem mageren Budget, das die gesetzlichen Kassen dem Hautarzt für die Betreuung seiner Akne-Patienten gewähren, nicht mehr drin“, berichtet Meyer-Rogge.
Von Lifestyle und korrigierenden Eingriffe am äußeren Erscheinungsbild ganz zu schweigen. Gerade diese medizinischen Zusatzangebote sind aber zunehmend gefragt.
Doch die Grenzen verlaufen im Einzelfall durchaus nicht immer eindeutig. Unzweifelhaft Selbstzahlerleistungen sind ästhetische Leistungen, für die keine medizinische Notwenigkeit besteht. Doch manche Patienten leiden sehr unter kosmetisch störenden Hauterscheinungen, die mit einer von den Krankenkassen anerkannten Hautkrankheit einher gehen. Aknenarben, Rötungen bei Rosazea, Blutschwämmchen, Alterswarzen, Pigmentflecken oder Besenreisern zum Beispiel.
„Wünschen Patienten eine Korrektur, stehen in der Hautarztpraxis eine Reihe bewährter und moderner Methoden zur Verfügung, mit denen sich in der Hand des versierten Dermatologen hervorragende Ergebnisse erzielen lassen“, berichtet Meyer-Rogge. Dazu zählen beispielsweise verschiedene Peelingverfahren, Laserbehandlungen oder chirurgische Methoden.
Ein seriöses Angebot zeichne sich durch eine umfassende Beratung aus, bei der die Wünsche des Patienten und das tatsächlich Machbare ausführlich besprochen werden, so die Hautärzte übereinstimmend. Der Patient muss über Nutzen und Kosten sowie mögliche Nebenwirkungen der geplanten Behandlung aufgeklärt werden.
Quelle: BVDD
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