Selbstbedienungsverbot in Solarien zeigt Wirkung
Verbrennungen 1. Grades wollte eine 16-jährige Düsseldorferin nicht hinnehmen und machte von ihrem Recht Gebrauch. Nach dem Besuch eines Sonnenstudios ließ sie sich noch am selben Tag ihre Hautschäden attestieren. Dann verklagte sie das Sonnenstudio. Denn einen Ausweis zur Alterskontrolle hatte sie nicht vorlegen müssen, so wie es die neue Strahlenschutzverordnung für Minderjährige eigentlich fordert. Weiterlesen