Ein bislang unterschätztes Berufsrisiko rückt zunehmend in den Fokus der Aufmerksamkeit: Bei Menschen, die viel im Freien arbeiten, kann die jahrelange UV-Belastung zu chronischen Lichtschäden der Haut bis hin zu Hautkrebs führen. Bei der Hautkrebsprävention am Arbeitsplatz gibt es allerdings noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
UV-Strahlung ist (haut)krebserregend, befand die WHO bereits vor vielen Jahren. Besonders gefährdet sind Menschen, die viel unter freiem Himmel tätig sind, wie Straßen- und Bauarbeiter, Dachdecker, Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau, in der Fischerei oder Seefahrt und beispielsweise auch Briefträger, Bademeister und Bergführer.
Seit 1. Januar 2015 hat der Gesetzgeber dem Rechnung getragen und zunächst einmal bestimmte Formen des hellen Hautkrebses – nämlich multiple aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome – in die Liste der Berufskrankheiten (BK 5103) aufgenommen. Für die aggressivste Form des Hautkrebses, das maligne Melanom, fehlt bislang noch der wissenschaftliche Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Freilufttätigkeit und Tumorbildung. Die Betroffenen profitieren von einer verbesserten medizinischen Versorgung, einer intensiven Nachsorge und können unter Umständen auch Ansprüche auf ein „Verletztengeld“ im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen.
„Die Einführung der BK 5103 wird auch die Aufmerksamkeit für präventive UV-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz fördern“, hofft Prof. Dr. Swen Malte John, Direktor der Abteilung Dermatologie und des Instituts für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück. Die ökonomischen Kosten, die durch die Berufskrankheit entstehen, könnten ein zusätzlicher Anreiz sein, mehr für die Prävention zu tun.
Hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Unternehmen sind zwar gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sorgen. Eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung zum besseren Schutz vor natürlicher UV-Strahlung mit detaillierten Regelungen beispielsweise zu den zulässigen Expositionsgrenzwerten am Arbeitsplatz steht allerdings noch aus.
Hinzu kommt: bei Arbeitgebern wie auch bei Arbeitnehmern besteht noch hoher Aufklärungsbedarf, um das Bewusstsein für die Gefahren durch UV-Licht zu schärfen und den Hautschutz zu verbessern. Einen Beitrag dazu leistet die bundesweite Aktionswoche Haut&Job. Sie ist Teil der europaweiten Kampagne healthyskin@work, die von Prof. John im Namen der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV) koordiniert wird. Auch die Kampagne „Hautkrebs – nein danke“ der Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) hat zum Ziel, den Schutz vor hellem Hautkrebs zu stärken.
UV-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz: Meiden – kleiden – cremen
Konsequente UV-Schutzmaßnahmen können das Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken, drastisch senken, betont Prof. John. In Betrieben ist dazu zunächst eine sorgfältige Gefährdungsanalyse notwendig. Sinnvolle Schutzmaßnahmen können beispielsweise Sonnensegel über dem Arbeitsplatz oder Überdachungen bei Fahrzeugen und Maschinen sein. Außerdem sollten die Beschäftigten intensiv zum Thema Sonnenschutz geschult werden.
Für die individuellen Schutzmaßnahmen gilt die Rangfolge: Meiden – kleiden – cremen, so Prof. John. Arbeitnehmer sollten darauf achten, sich wann immer möglich nicht der direkten Sonne auszusetzen und Tätigkeiten in schattige Bereiche zu verlagern. Zumindest die Mittagspause sollte in Gebäuden oder im Schatten verbracht werden. „Durch eine Arbeitsorganisation und Pausenregelung, die es erlaubt, die Mittagssonne zu meiden, kann bereits ein großer Teil der UV-Belastung umgangen werden“, betont Prof. John. Und: Nicht mit nacktem Oberkörper arbeiten! Der Dermatologe empfiehlt einen textilen Sonnenschutz von Kopf bis Fuß: Dazu zählen ein breitkrempiger Hut oder Helm mit Nackenschutz sowie möglichst langärmelige Oberteile und Hosen. An Arealen, die nicht durch Textilien geschützt werden können, sollte Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor aufgetragen werden. Wer stark schwitzt oder sich zwischendurch Hände und Gesicht wäscht, sollte nachcremen, um den Schutz zu erhalten.
Wichtig ist zudem, auf frühe Anzeichen von hellem Hautkrebs zu achten, der vor allem an den Sonnenterassen des Körpers wie im Gesicht, am Nacken oder an der unbehaarten Kopfhaut sowie an Unterarmen und Händen auftritt: Aktinische Keratosen machen sich durch Hautstellen bemerkbar, die sich rau und schuppig anfühlen. Anzeichen eines Plattenepithelkarzinoms sind krustige, warzig aussehende Veränderungen. Das Basalzellkarzinom, eine weitere Form von hellem Hautkrebs, zeigt sich meist als hautfarbenes Knötchen, das von roten Äderchen durchzogen sein kann. Da das ungeschulte Auge jedoch hellen – ebenso wie schwarzen -Hautkrebs leicht übersehen kann, sollte jeder regelmäßig das Hautkrebsscreening beim Dermatologen in Anspruch nehmen. Risikopatienten wie Freiluftarbeiter sollten dies allerdings häufiger erhalten als alle zwei Jahre, wie es von den gesetzlichen Krankenkassen bislang erstattet wird, betont Prof. John.
Quelle: BVDD
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